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   BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 49/95   

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https://dejure.org/1996,2925
BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 49/95 (https://dejure.org/1996,2925)
BAG, Entscheidung vom 23.07.1996 - 1 ABN 49/95 (https://dejure.org/1996,2925)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 1996 - 1 ABN 49/95 (https://dejure.org/1996,2925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Divergenz in der Kostenentscheidung - Kostenentscheidungen im Beschlußverfahren

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG §§ 92a, 72a; ZPO § 99
    Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlußverfahren: Unzulässigkeit der Geltendmachung einer Divergenz hinsichtlich der Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten im Tariffähigkeitsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 1231
  • BB 1996, 2100
  • DB 1997, 1188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 02.11.1960 - 1 ABR 18/59

    Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation -

    Auszug aus BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 49/95
    aa) Der Antragsteller rügt zum einen die Abweichung des anzufechtenden Beschlusses von dem Senatsbeschluß vom 2. November 1960 (- 1 ABR 18/59 - AP Nr. 1 zu § 97 ArbGG 1953).

    Der Grundsatz, daß eine Spitzenorganisation nur dann tariffähig ist, wenn auch alle Mitgliedsverbände tariffähig sind, entspricht der Senatsrechtsprechung (s. schon Senatsbeschluß vom 2. November 1960 - 1 ABR 18/59 - AP Nr. 1 zu § 97 ArbGG 1953).

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 49/95
    Eine solche auf Fälle krassen Unrechts beschränkte Ausnahme ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur BGH Beschluß vom 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397, 398 f.).
  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 49/95
    dd) Ohne Erfolg rügt der Antragsteller weiter eine Abweichung des anzufechtenden Beschlusses von dem Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1972 (- 1 ABR 7/72 - BAGE 24, 459 = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972), indem das Landesarbeitsgericht eine Kostenentscheidung getroffen habe; die angezogene Entscheidung habe demgegenüber festgestellt, daß es im Beschlußverfahren keine Kostenentscheidung gebe.
  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 49/95
    bb) Nur eine fehlerhafte Rechtsanwendung rügt der Antragsteller auch, soweit er eine Abweichung der anzufechtenden Entscheidung von dem Senatsbeschluß vom 25. November 1986 (- 1 ABR 22/85 - BAGE 53, 347 = AP Nr. 36 zu § 2 TVG) geltend macht.
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 49/95
    Dies ist dann anzunehmen, wenn die Entscheidung von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Frage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkung die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils davon betroffen sind (BAG Beschluß vom 5. Dezember 1979 - 4 AZN 41/79 - BAGE 32, 203 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BFH, 12.11.1993 - III B 234/92

    Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 49/95
    Eine Divergenz hinsichtlich der Kostenentscheidung kann die Zulassung des Rechtsmittels nicht eröffnen, wenn nicht die Zulassung in der Hauptsache begründet ist (vgl. auch BFH Beschluß vom 12. November 1993 - III B 234/92 - BFHE 173, 196; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 72 Rz 32 a).
  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 32/83

    Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 49/95
    cc) Nicht begründet ist die Beschwerde auch insoweit, als der Antragsteller eine Abweichung des anzufechtenden Beschlusses von dem Senatsbeschluß vom 10. September 1985 (- 1 ABR 32/83 - BAGE 49, 322 = AP Nr. 34 zu § 2 TVG) rügt, indem das Landesarbeitsgericht die Antragsbefugnis nur für das Land Hessen als gegeben ansieht, weil sich nur insoweit die räumliche Zuständigkeit des Antragstellers und des Beteiligten zu 2) überschneidet.
  • BAG, 24.03.1987 - 4 AZN 725/86

    Unbewußte Tariflücke - Allgemeines staatliches Tarifrecht -

    Auszug aus BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 49/95
    Stützt der Beschwerdeführer die Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung, muß er darlegen, daß es sich um eine privilegierte Streitigkeit handelt und warum die Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat (BAG, aaO; BAG Beschluß vom 24. März 1987 - 4 AZN 725/86 - AP Nr. 31 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZN 1010/08

    Entrichtung von Sozialkassenbeiträgen - Herausgabe von Kopien für

    Eine lediglich fehlerhafte oder den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechende Rechtsanwendung vermag eine rechtserhebliche Divergenz nicht zu begründen (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 1996 - 1 ABN 49/95 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 34 = EzA ArbGG 1979 § 92a Nr. 4) .
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